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Tagespflege

Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot und schließt die Lücke zwischen den ambulanten Diensten und der stationären Versorgung in Alten- und Pflegeheimen.

Sie entlastet auf der einen Seite pflegende Angehörige und bietet andererseits Pflegebedürftigen Aktivierung sowie die Möglichkeit, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen. Dadurch wird die Vereinsamung und soziale Isolation verhindert. Die Tagespflege leistet damit einen wichtigen Beitrag, die Aufnahme in ein Pflegeheim zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

In Tagespflegeeinrichtungen werden ältere und hilfebedürftige Menschen, die zu Hause leben, tagsüber betreut. Die notwendige pflegerische und therapeutische Versorgung ist während des Besuches in der Tagespflege gewährleistet. Die Pflegebedürftigen können auch dann weiter zu Hause wohnen bleiben, wenn tagsüber die Versorgung durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht ausreichend gesichert ist. Durch die psychosoziale Betreuung werden die (noch vorhandenen) körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Tagespflegegäste erhalten und verbessert. Zudem bleibt für die Senioren eine selbstbestimmte Lebensführung erhalten

Das Angebot der Tagespflege richtet sich vorzugsweise an:

  • alte Menschen mit gerontopsychiatrischen Symptomen und mit Altersdemenz die pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind und die allein in ihrer Wohnung leben und in regelmäßigen Abständen einer intensiven Grundpflege und Betreuung bedürfen.
  • altersdepressive Menschen, die mittels aktivierender, therapeutischer Maßnahmen wieder in die selbständige Lebensführung integriert werden können und die ansonsten von ihren Angehörigen gepflegt werden und die Hilfe im täglichen Leben und bei der Tagesstrukturierung benötigen.
  • Menschen die psychische Veränderungen aufweisen (Depressionen, Ängste, Wahnvorstellungen) und deshalb eine besondere Betreuung benötigen als auch die durch hirnorganische Veränderungen (Multiinfarktdemenzen, Morbus Alzheimer) zeitweise oder dauerhaft nicht orientiert sind, so dass sie der ständigen Zuwendung und Aufsicht bedürfen
  • Menschen die sich in besonderen Krisensituationen befinden, die sie nicht bewältigen können (Verlust des Partners, längere Krankheit, Isolation) und auf die sie mit Wesensveränderungen und psychosomatischen Veränderungen reagieren und die in ihre Beweglichkeit eingeschränkt sind (Parkinson, Schlaganfallpatienten) und beim Verlassen der Wohnung und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auf Hilfe angewiesen sind
  • ebenso solche die gebrechlich sind und keine andere Möglichkeit haben, einer Isolation zu entgehen
  • oder die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus (z. B. nach Schlaganfall) mit psychischen und körperlichen Konsequenzen (Aphasie, Agnosie, Apraxie, Halbseitenlähmung, Inkontinenz), einer weiteren Rehabilitation bedürfen, wobei es um die Wiederherstellung und/ oder einer selbständigen Lebensführung durch entsprechende Angebote geht.